Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem EDV Service Jannik Garlisch (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere:
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und diesen AGB.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Ein bestimmter Erfolg wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür eine angemessene zusätzliche Vergütung zu verlangen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsdaten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten (Texte, Bilder, Videos, etc.) verfügt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder begründete Mängelrügen zu erheben.
Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme oder Mängelrüge innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat können Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Liefertermine verschieben sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die Fristen entsprechend.
Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an den von ihm entwickelten Leistungen vor.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nutzen und zu veröffentlichen, sofern keine entgegenstehenden Geheimhaltungsvereinbarungen bestehen.
Soweit Open Source Software verwendet wird, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber wird über die verwendete Open Source Software informiert.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind, beträgt sie 5 Jahre.
Bei Mängeln kann der Auftraggeber zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Die Art der Nacherfüllung liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei Hosting-Leistungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
Der Auftragnehmer bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99% im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen sind Wartungsarbeiten, die in der Regel außerhalb der Geschäitszeiten durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer führt regelmäßige Datensicherungen durch. Der Auftraggeber ist jedoch selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.
Bei Überschreitung der vereinbarten Limits können zusätzliche Kosten entstehen. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Der Auftragnehmer beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen und hat entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
Verträge über Einzelleistungen können nicht ordentlich gekündigt werden.
Dauerschuldverhältnisse (z.B. Hosting, Wartung) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von den Leistungspflichten.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, in angemessenem Rahmen die erforderlichen Informationen unverzüglich zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.